Gebäudepass Luxemburg
Staatliche Förderung bis zu 75 %!
Jeder Eigentümer eines Wohngebäudes kann für einen Gebäudepass von einem dafür zugelassenen Bauingenieur oder Architekten einen Gebäudecheck vornehmen lassen – unter bestimmten Voraussetzungen mit einer finanziellen Beteiligung des Staates in Höhe von 75% der anfallenden Gutachterkosten. Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gerne diesbezüglich.
Das Gebäude wird von uns dabei auf Sicherheit, Gesundheit, Energieverbrauch, Technik und soziale Aspekte hin untersucht. Diese Faktoren werden von uns mit Hilfe einer besonderen Software überprüft. Wir schlagen Ihnen bei festgestellten Beeinträchtigungen oder Mängeln am Wohngebäude auf der Grundlage der Software geeignete Maßnahmen zur Abhilfe vor.
Untersuchte Aspekte im Rahmen
der Erstellung eines Gebäudepasses
Bei der Gebäudeinspektion zwecks Anfertigung eines Gebäudepasses werden von uns als beauftragte Gutachter folgende Aspekte eines Gebäudes untersucht:
- Sicherheit
- Gesundheit und Hygiene
- Energieverbrauch
- Technik und Funktion
- Soziale Aspekte
Sicherheit
Vorhandensein bzw. Feststellung offensichtlicher Sicherheitsmängel am Gebäude, zum Beispiel:
- Treppengeländer oder Notausgänge nicht vorhanden
- Balkongeländer zu niedrig
- Durchmesser des Kamins zu gering
Gesundheit und Hygiene
Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. Gefährdung der Gesundheit der Bewohner durch (zum Beispiel):
- Schadstoffe oder giftige Substanzen im Wohnbereich
- Extreme Feuchtigkeit oder Temperatur
- Mikroben oder Ungeziefer
- Lärmbelästigungen
Energieverbrauch
Probleme des Gebäudes im Zusammenhang mit der energetischen Situation, zum Beispiel:
- Mängel an der Gebäude-Dämmung
- Zustand der Gebäude-Außenflächen
- Wartungszustand bzw. -bedarf bei der Heizungsanlage
- Zustand der Warmwasserinstallation
Technik und Funktion
Beurteilung des Gebäudes hinsichtlich technischer und funktionsspezifischer Mängel, zum Beispiel:
- Alter, Zustand und Funktionstüchtigkeit verschiedener Gebäudeteile
- Alter, Zustand und Funktionstüchtigkeit aller Leitungsnetze des Gebäudes
Soziale Aspekte
Prüfung des Gebäudes auf geltende soziale Standards, zum Beispiel:
- Anordnung und Abmessungen der Zimmer
- Wohnfläche pro Person
- Barrierefreiheit: Anpassung der Wohnungen an Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
Gültigkeit
Der Gebäudepass gilt für die Dauer von 10 Jahren. Die Ausstellung eines neuen Gebäudepasses kann jedoch beim Vorliegen schwerwiegender oder außergewöhnlicher Umstände vom Ministerium zugelassen werden.
Eine wesentliche finanzielle Beteiligung des Staates an den Gutachterkosten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Gewährung der Förderung erfolgt unabhängig von der Wohnfläche und der sozialen und wirtschaftlichen Situation des Haushaltes. Dabei sind Eigentümer nicht verpflichtet, die gesamten Ausgaben für den Gebäudepass vorzustrecken. Sobald der Eigentümer des Gebäudes den Nachweis erbringt, dass er 25% der Rechnung des Gutachtens gezahlt hat, wird die staatliche Beteiligung direkt an uns als Gutachter gezahlt.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse haben sich von uns ein Gebäudepass ausstellen zu lassen oder eine Beratung zu den Möglichkeiten einer staatlichen Förderung wünschen:
Kontaktieren Sie uns wenn Sie Interesse haben sich von uns einen Gebäudepass ausstellen zu lassen
oder eine Beratung zu den Möglichkeiten einer staatlichen Förderung wünschen:
Weitere Informationen zur staatlichen Förderung http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/logement/acquisition/performances-energie/carnet-habitat/index.html